Drucksache - DS/0770/IX  

 
 
Betreff: Parkplätze zu Parks: Dorf Wartenberg begrünen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
19. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
05.07.2023 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mitberatend
08.06.2023 
25. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management erledigt   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
14.06.2023 
18. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
12.07.2023 
19. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
AzB B`90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme ÖSM PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den nicht ausgelasteten Parkplatz im Dorf Wartenberg (Flurstück 1533) zu entsiegeln und die Fehlnutzung des Flurstücks perspektivisch zu beenden.

 

Es möge dazu prüfen:

         das Grundstück durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft entwickeln zu lassen,

         es für die öffentliche Daseinsvorsorge zu nutzen oder

         den Parkplatz zu einer öffentlichen Grünanlage zu entwickeln.

 

Begründung:

Der Parkplatz im Dorf Wartenberg stellt einen städtebaulichen Missstand dar, da das Grundstück nicht sinnvoll genutzt und stark versiegelt ist. Das Grundstück besitzt Potenzial, durch Flächenrecycling zu einer Reduktion der Inanspruchnahme neuer Flächen beizutragen.

Ein Vergleich von Luftbildaufnahmen aus dem Jahr 1953 und dem Jahr 2022 zeigt, wie stark im Umfeld des Flurstücks die Bebauungsdichte und damit auch die Versiegelung zugenommen hat. Das Flurstück war dem Augenschein nach zum Zeitpunkt der Luftbildaufnahme 1953 noch unversiegelt und wurde gärtnerisch genutzt.

Politisch und rechtlich[1] wird ein sparsamer Umgang mit Boden und Entsiegelung angestrebt.

Die städtebauliche Erhaltungsverordnung für die Dörfer Malchow, Falkenberg und Wartenberg[2], in deren Geltungsbereich das Flurstück liegt, ließe Neubauten, die die traditionelle Maßstäblichkeit, Proportionen und dorftypischen Gestaltungsmerkmale der historischen Gebäude aufgreifen, zu.

Das Land Berlin ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt[3] im Sinne von § 201a des Baugesetzbuchs.[4] Das Grundstück eignet sich städtebaulich für Wohnungsbau, für den vor allem der versiegelte Parkplatz genutzt werden sollte.

Das Grundstück eignet sich für Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, u. a. für einen Kita-Neubau, eine Jugendfreizeiteinrichtung, Praxisräume für Ärzte oder auch für eine öffentliche Grünanlage.

Eine öffentliche Grünanlage, z. B. eine Streuobstwiese oder eine Gartenanlage, könnte das Ortsbild aufwerten. Sie würde beitragen, die Netto-Neuversiegelung im Dorf Wartenberg zu reduzieren.

 

Die Grundfläche des Flurstücks beträgt 3015 m².

 


Quelle: Geoportal Berlin / ALKIS Berlin (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem), Digitale farbige TrueOrthophotos 2022 (DOP20RGBI)


Quelle: Geoportal Berlin / Luftbilder 1953, Maßstab 1:22 000

 

 


[1] Vgl. u. a. Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG, Koalitionsvertrag 2021-26 zwischen den Landesverbänden der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Land Berlin: „Wir setzen einen deutlichen Schwerpunkt bei den Investitionen zum Klimaschutz und für Klimaanpassungsmaßnahmen unter anderem bei (…) der Flächenentsiegelung (…).“ S. 44

[2] Vgl. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 49. Jg., Nr. 60, 09.11.1993

[3] „Ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“ § 201a BauGB, Satz 3

[4] Angespannter-Wohnungsmarkt-Verordnung vom 16.11.2021 § 1, Satz 1

 
 

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