Drucksache - DS/0311/IX  

 
 
Betreff: Einwohner*innenantrag: Kaskelkiez für Menschen statt Durchgangsverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
14.09.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.09.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
29.02.2024 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB Vorstand PDF-Dokument
Dringliche BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
Aufhebungsantrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die Vorlage zur Kenntnisnahme auf DS/0311/IX wird aufgehoben.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht, die Teileinziehung der Stadthausstraße sowie die Sperrung der Stadthausstraße sofort auszusetzen.
  3. Das Bezirksamt wird ersucht, in einem öffentlichen Dialogprozess alternative Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung im Kaskelkiez zu eruieren.
  4. Das Bezirksamt wird ersucht, vor Umsetzung weiterer Maßnahmen die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die umliegenden Straßen und Verkehrsflüsse sowie auf die Belange der Schulwegsicherheit, des ansässigen Gewerbes und weiterer Anliegerinteressen zu untersuchen und darzulegen.

 

Begründung:

Das Handeln des Bezirksamtes war vor allem mit Blick auf die öffentliche Reaktion unüberlegt und hat großen Unfrieden und die Spaltung in der Bevölkerung rund um die Stadthausstraße geschürt. Das Bezirksamt sollte besonnen bei Aussetzung der Maßnahmen den sozialen Frieden wiederherstellen und erst dann erneute Maßnahmen ergreifen.

 

 

 
 

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