Kleine Anfrage - KA/0607/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Die Antwort auf die KA 0507/IX datiert vom 17.11.2023. Dem Bezirksamt sind seitdem keine Vorgänge rund um eine mögliche Bebauung des Grundstücks Barther Straße 17, 19 bekannt.
Hinweise: Zuletzt wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) am 20.02.2023 eine Nachtragsgenehmigung zur – ebenfalls durch SenStadt erteilten – Baugenehmigung für zwei achtgeschossige Wohngebäude im Blockinnenbereich des Baublocks erteilt. Der Nachtrag betraf nur geringfügige Änderungen. Ob zwischenzeitlich für das dritte von der HOWOGE beabsichtigte Wohngebäude, welches eine landeseigene, gewidmete Verkehrsfläche überlagert, ein Bauantrag eingereicht worden ist, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Nein. Dem Bezirksamt sind keine diesbezüglichen Gespräche mit der Senatsverwaltung bekannt.
Hinweis: Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat der Bezirk zuletzt am 25.09.2023 auf Senatsebene in der Projektkonferenz bestärkt, dass er keine Entwidmung der besagten Verkehrsfläche, die zur Realisierung des dritten geplanten Wohngebäudes benötigt wird, beabsichtigt.
Nein. Dem Bezirksamt sind keine diesbezüglichen Gespräche mit der HOWOGE bekannt,
Hinweis: Das Bebauungsplanverfahren 11-170 (Arbeitstitel „Barther Straße / Zingster Straße / Falkenberger Chaussee“) ruht bis auf Weiteres aufgrund der o. g. erteilten Baugenehmigung für zwei Wohngebäude im Blockinnenbereich, welche im Widerspruch zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans steht. Demzufolge fanden auch in Hinblick auf dieses Bebauungsplanverfahren keine Gespräche mit der HOWOGE statt.
In der Antwort auf die KA 0507/IX kam zum Ausdruck, dass der Bezirk die Flächen des Blockinnenbereichs, die im Verfügungsrecht der HOWOGE sind, nicht vor einer Bebauung schützen kann. Denn die Senatsverwaltung kann als übergeordnete Behörde bei Vorhaben ab 50 Wohnungen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens über die Zulässigkeit entscheiden, wenn der Bezirk das Vorhaben ablehnt. Gegenwärtig kann nur der Teil des Blockinnenbereichs nicht bebaut werden, über den die Stichstraße der Barther Straße verläuft, da eine gewidmete Verkehrsfläche nicht bebaut werden darf. Eine Bebauung wäre aber möglich, wenn der Senat das Entwidmungsverfahren an sich zieht und die Fläche entgegen dem Willen des Bezirks entwidmet. Von dieser Möglichkeit hat der Senat nach Kenntnis des Bezirksamtes nun Gebrauch gemacht. Angesichts des Eingriffsrechts des Senats ist dem Bezirksamt kein Weg bekannt, wie der Bezirk den Innenhof Barther Straße 17, 19 vor einer Bebauung schützen kann.
Nein. Über derartige Pläne ist dem Bezirksamt nichts bekannt.
Hinweise: Aus der Frage geht nicht klar hervor, auf welche „Änderungen der Situation vor Ort“ und auf welche „Pläne der Senatsverwaltung“ sich die Frage bezieht. In Bezug auf bisherige Aktivitäten zur Bürgerinformation wird auf Folgendes hingewiesen: Die HOWOGE hat in 2018 bis 2020 ein informelles Bürgerpartizipationsverfahren durchgeführt, um die Anwohnenden über das Neubauvorhaben Barther Straße 17,19 zu informieren und ihnen im Rahmen eines Planungsbeirats die Möglichkeit zu geben, gestalterisch bei der Entwicklung verschiedener Bebauungsvarianten mitzuwirken. Inwiefern die HOWOGE in diesem Rahmen die Anwohnenden über den aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit den eigentumsrechtlichen Konflikten informiert hat oder informieren möchte, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.
Der Informationsfluss vom Bezirksamt zur BVV wird selbstverständlich auch in Zukunft transparent gestaltet werden.
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