Kleine Anfrage - KA/0607/IX  

 
 
Nummer:KA/0607/IXEingang:09.02.2024
Eingereicht durch:Ehlers, Daniela
Weitergabe:09.02.2024
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:23.02.2024
Antwort von:BzStRin BauStadtFMJugBeantwortet:22.02.2024
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:16.04.2024
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Aktueller Stand an der Barther Straße
Anlagen:
BA Antwort PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Gab es seit der Antwort auf die KA 0507/IX weitere Vorgänge rund um eine mögliche Bebauung an der Barther Straße?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Sind seit der Antwort auf die KA 0507/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Barther Straße mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden?

 

  1. Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Gab es seit der Antwort auf die KA 0507/IX Gespräche zum Thema der Bebauungspläne an der Barther Straße mit der HoWoGe?

 

  1. Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Gab es bezüglich der in der Antwort auf die KA 0507/IX theoretisch skizzierten Wege, eine Bebauung des Innenhofes zu vermeiden, weitere Schritte oder Überlegungen, um die Sicherung des Innenhofes in der Barther Straße von Seiten des Bezirksamtes zu ermöglichen?

 

  1. Gibt es Pläne dazu, die Anwohnenden der Barther Straße über die Änderungen der Situation vor Ort u.a. aufgrund der Entscheidung des Portfolioausschusses am 11.5.2023 und der Pläne der Senatsverwaltung zu informieren?

 

  1. Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

  1. Wie soll der weitere Informationsfluss vom Bezirksamt zur BVV zu der Thematik der Bebauungspläne an der Barther Straße sichergestellt werden? Wie hierbei zukünftig verhindert werden, dass wichtige Informationen wie beispielsweise die Entscheidung des Portfolioausschusses die Bezirksverordneten erst Monate später erreichen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Gab es seit der Antwort auf die KA 0507/IX weitere Vorgänge rund um eine mögliche Bebauung an der Barther Straße?

 

Die Antwort auf die KA 0507/IX datiert vom 17.11.2023.

Dem Bezirksamt sind seitdem keine Vorgänge rund um eine mögliche Bebauung des Grundstücks Barther Straße 17, 19 bekannt.

 

Hinweise:

Zuletzt wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) am 20.02.2023 eine Nachtragsgenehmigung zur – ebenfalls durch SenStadt erteilten – Baugenehmigung für zwei achtgeschossige Wohngebäude im Blockinnenbereich des Baublocks erteilt. Der Nachtrag betraf nur geringfügige Änderungen. Ob zwischenzeitlich für das dritte von der HOWOGE beabsichtigte Wohngebäude, welches eine landeseigene, gewidmete Verkehrsfläche überlagert, ein Bauantrag eingereicht worden ist, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Sind seit der Antwort auf die KA 0507/IX Gespräche zum Thema einer möglichen Bebauung an der Barther Straße mit einer der beteiligten Senatsverwaltungen geführt worden?

 

Nein. Dem Bezirksamt sind keine diesbezüglichen Gespräche mit der Senatsverwaltung bekannt.

 

Hinweis:

Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat der Bezirk zuletzt am 25.09.2023 auf Senatsebene in der Projektkonferenz bestärkt, dass er keine Entwidmung der besagten Verkehrsfläche, die zur Realisierung des dritten geplanten Wohngebäudes benötigt wird, beabsichtigt.

 

  1. Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Gab es seit der Antwort auf die KA 0507/IX Gespräche zum Thema der Bebauungspläne an der Barther Straße mit der HoWoGe?

 

Nein. Dem Bezirksamt sind keine diesbezüglichen Gespräche mit der HOWOGE bekannt,

 

Hinweis:

Das Bebauungsplanverfahren 11-170 (Arbeitstitel „Barther Straße / Zingster Straße / Falkenberger Chaussee“) ruht bis auf Weiteres aufgrund der o. g. erteilten Baugenehmigung für zwei Wohngebäude im Blockinnenbereich, welche im Widerspruch zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans steht. Demzufolge fanden auch in Hinblick auf dieses Bebauungsplanverfahren keine Gespräche mit der HOWOGE statt.

 

  1. Wenn ja, mit wem, zu welchem Zwecke und mit welchem Gesprächsinhalt und Gesprächsergebnis? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

  1. Gab es bezüglich der in der Antwort auf die KA 0507/IX theoretisch skizzierten Wege, eine Bebauung des Innenhofes zu vermeiden, weitere Schritte oder Überlegungen, um die Sicherung des Innenhofes in der Barther Straße von Seiten des Bezirksamtes zu ermöglichen?

 

In der Antwort auf die KA 0507/IX kam zum Ausdruck, dass der Bezirk die Flächen des Blockinnenbereichs, die im Verfügungsrecht der HOWOGE sind, nicht vor einer Bebauung schützen kann. Denn die Senatsverwaltung kann als übergeordnete Behörde bei Vorhaben ab 50 Wohnungen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens über die Zulässigkeit entscheiden, wenn der Bezirk das Vorhaben ablehnt. Gegenwärtig kann nur der Teil des Blockinnenbereichs nicht bebaut werden, über den die Stichstraße der Barther Straße verläuft, da eine gewidmete Verkehrsfläche nicht bebaut werden darf. Eine Bebauung wäre aber möglich, wenn der Senat das Entwidmungsverfahren an sich zieht und die Fläche entgegen dem Willen des Bezirks entwidmet. Von dieser Möglichkeit hat der Senat nach Kenntnis des Bezirksamtes nun Gebrauch gemacht. Angesichts des Eingriffsrechts des Senats ist dem Bezirksamt kein Weg bekannt, wie der Bezirk den Innenhof Barther Straße 17, 19 vor einer Bebauung schützen kann.

 

 

  1. Gibt es Pläne dazu, die Anwohnenden der Barther Straße über die Änderungen der Situation vor Ort u.a. aufgrund der Entscheidung des Portfolioausschusses am 11.5.2023 und der Pläne der Senatsverwaltung zu informieren?

 

Nein. Über derartige Pläne ist dem Bezirksamt nichts bekannt.

 

Hinweise:

Aus der Frage geht nicht klar hervor, auf welche „Änderungen der Situation vor Ort“ und auf welche „Pläne der Senatsverwaltung“ sich die Frage bezieht. In Bezug auf bisherige Aktivitäten zur Bürgerinformation wird auf Folgendes hingewiesen: Die HOWOGE hat in 2018 bis 2020 ein informelles Bürgerpartizipationsverfahren durchgeführt, um die Anwohnenden über das Neubauvorhaben Barther Straße 17,19 zu informieren und ihnen im Rahmen eines Planungsbeirats die Möglichkeit zu geben, gestalterisch bei der Entwicklung verschiedener Bebauungsvarianten mitzuwirken. Inwiefern die HOWOGE in diesem Rahmen die Anwohnenden über den aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit den eigentumsrechtlichen Konflikten informiert hat oder informieren möchte, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.

 

  1. Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

  1. Wie soll der weitere Informationsfluss vom Bezirksamt zur BVV zu der Thematik der Bebauungspläne an der Barther Straße sichergestellt werden? Wie hierbei zukünftig verhindert werden, dass wichtige Informationen wie beispielsweise die Entscheidung des Portfolioausschusses die Bezirksverordneten erst Monate später erreichen?

 

Der Informationsfluss vom Bezirksamt zur BVV wird selbstverständlich auch in Zukunft transparent gestaltet werden.

 

 
 

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