Kleine Anfrage - KA/0608/IX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Seit dem am 16. November 2023 erfolgten Beschluss der DS/0919/IX, in dem das Bezirksamt ersucht wurde, das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125 fortzuführen und dessen Festsetzung bis spätestens 2024 zu forcieren, gab es keine weiteren Vorgänge hinsichtlich einer weiteren Bebauung der Innenhöfe. Seitens der HOWOGE wurde bislang noch nicht mit der genehmigten Bebauung der Innenhöfe begonnen. Es wurden aber auch keine weiteren Schritte zur Fortführung des Verfahrens seitens des Bezirksamtes oder des Senats unternommen.
Siehe Antwort zur Frage 1.
Nein.
Es wurden seitens des Bezirksamtes weder mit SenStadt, noch mit SenUMVK, noch mit irgendeiner anderen Senatsverwaltung Gespräche zum Thema „Nachverdichtung des Ilsekiezes“ bzw. zur Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens 11-125 geführt, da es diesbezüglich keinen Bedarf gab und nach wie vor nicht gibt. Die Positionen der jeweiligen Protagonisten sind bekannt, eindeutig und unveränderlich.
Nein.
Seitens der HOWOGE wurden Ende 2022 insgesamt 5 Bauanträge für den Bau von insgesamt 11 Wohnhäusern eingereicht. Für 4 dieser Bauanträge (10 Wohnhäuser) wurden im Juli 2023 die entsprechenden Baugenehmigungen erteilt. Planungsrechtliche Grundlage war § 34 BauGB. Lediglich ein Bauantrag wurde versagt (für Haus 10, Versagung Nr. 2023/77), da sich dieses hinsichtlich seiner Gebäudehöhe nicht in die nähere Umgebung einfügen würde. Hierzu gab es zunächst ein Anhörungsverfahren, das im Ergebnis keine Änderung der Vorhabenplanung oder der planungsrechtlichen Einschätzung zur Folge hatte. Nach Kenntnisstand des Fachbereichs Stadtplanung wurde seitens der HOWOGE anschließend Widerspruch gegen die Versagung eingelegt, der nunmehr durch die obere Genehmigungsbehörde behandelt wird. Bis auf die Gespräche bzw. Abstimmungen, die im Zusammenhang mit der Versagung notwendig waren, gab es bezüglich des Ilsekiezes keine weiteren Gespräche mit der HOWOGE. Auch hier waren und sind die Positionen bekannt, eindeutig und unveränderlich.
Keine.
Es gibt zu dem Bebauungsplan-Verfahren 11-125 keinen Zeitplan und es ist auch kein Zeitplan erforderlich, da die Fortführung eines Bebauungsplanes, der die Freihaltung der Wohninnenhöfe zum Inhalt hätte, wirkungslos bliebe, wahrscheinlich auch rechtlich anfechtbar wäre. Die bereits erteilten Baugenehmigungen können hiermit nicht mehr außer Kraft gesetzt werden. Für eine Planung, die lediglich den Bestand und darüber hinaus auch die genehmigte Wohnbauplanung der HOWOGE übernehmen würde, besteht hingegen kein Erfordernis. Entsprechend wird der BVV im Sommer 2024 auch kein Zeitplan für das Bebauungsplan-Verfahren 11-125 vorgelegt werden. Seitens des Fachbereichs Stadtplanung besteht vielmehr die Absicht, das Verfahren zum Bebauungsplan 11-125 zeitnah einzustellen.
Wie zu Frage 8 bereits erläutert, besteht keine Sinnhaftigkeit darin, eine Planung fortzuführen, die die bereits erteilten Baugenehmigungen in Frage stellt. Für eine Planung, die lediglich den Bestand und darüber hinaus auch die genehmigte Wohnbauplanung der HOWOGE übernehmen würde, besteht hingegen keine ausreichende Erforderlichkeit. Dieser Sachverhalt war von dem Zeitpunkt an bekannt, als deutlich wurde, dass Bauanträge sich nicht mehr gemäß § 15 BauGB zurückstellen lassen und der Bebauungsplan vor Ablauf der letztmöglichen Veränderungssperre nicht festgesetzt werden kann. Dieser Sachverhalt wurde seitens des Bezirksamtes mehrmals kommuniziert und so auch der BVV mitgeteilt. Eine Bindung von personellen wie finanziellen Ressourcen des Stadtentwicklungsamtes wären somit auch nicht mehr vor dem Rechnungshof zu begründen.
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